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Rechtliche Informationen
Nebenkosten beim Ankauf einer Immobilie
Beim Ankauf einer Immobilie in Österreich sollten Sie zusätzlich zum Kaufpreis folgende Nebenkosten kalkulieren:
- 3,5 % Grunderwerbssteuer
- 1,1 % Grundbucheintragungsgebühr
- 3,6 % Vermittlungsprovision inkl. Ust.
- 1,5 % Kaufvertragskosten zzgl. Ust. und Barauslagen.
Die prozentuelle Bewertung erfolgt immer auf Basis des Kaufpreises Ihres ausgesuchten Hauses, Villa oder ihrer Wohnung.
Finanzierungskosten sind extra zu berechnen und betragen je nach Bankinstitut unterschiedlich rund 1- 2 Prozent des angeforderten Darlehensbetrages zzgl. 0,8 % des Darlehensbetrages als SCHULDSCHEINBEBÜHR und 1 % des Darlehensbetrages für die GRUNDBUCHSEINTRAGUNG des Darlehensbetrages.
Nebenkosten bei Miete einer Immobilie
Bei 1 Jahr Laufzeit:
1 Bruttomonatsmiete ( = Nettomiete + Ust + Betriebskosten + Heizkosten pro Monat )
Bei 2 Jahre Laufzeit:
2 Bruttomonatsmieten
Bei 3 Jahre Laufzeit oder darüber:
3 Bruttomonatsmieten
jeweils zzgl. 20 % Mwst oder Ust. (vom Rechnungsbetrag). Die Kosten für die Gestaltung des Mietvertrages belaufen sich rund auf € 500 ,-- bis € 700,--.
Rechtliche Details
EU - Bürger werden mit Inländern in ganz Österreich bei der Möglichkeit zum Ankauf einer Immobilie gleich behandelt. Auch die Niederlassungsfreiheit vor allem für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit innerhalb des EU Raumes ist in ganz Österreich gewährleistet.
Sollten Sie in Österreich eine Immobilie für Hauptwohnsitzzwecke kaufen wollen, ist dies überall in Österreich möglich und Sie können ohne zusätzliche bürokratische Hürden oder Probleme eine Immobilie kaufen. Auch werden Sie als Person und Eigentümer im Grundbuch eingetragen und Ihr Immobilienbesitz ist absolut gesichert.
Bei der Regelung der Zweitwohnsitze (Ferienhaus oder Ferienwohnung) gelten in Österreich in jedem BUNDESLAND andere Gesetze, und es werden diese sehr unterschiedlich gehandhabt.
Jene Region die wir bearbeiten, also im Salzkammergut finden somit drei verschiedene Landesgesetze Anwendung und es kommt ganz darauf an, in welchem Bundesland sich jene Immobilie die Sie erwerben möchten, befindet. Der Großteil des Salzkammergutes befindet sich in Oberösterreich und im Salzburg. In Oberösterreich gibt es sogenannte Freigebiete und sogenannte Vorbehaltsgebiete. In Freigebieten können sämtlich Immobilien als Ferienwohnsitz erworben werden. In Vorbehaltsgebieten müssen Grunderwerbe für Ferienwohnsitze von der Bezirksgrundverkehrsbehörde genehmigt werden und diese Genehmigung wird vorwiegend nur für Immobilien erteilt, die bereits in ihrer Vergangenheit für einen längeren Zeitraum als fünf Jahre als Ferienwohnsitz verwendet wurden, oder die sich in einem Gebiet befinden, welches von der zuständigen Gemeinde im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Zweitwohnsitzgebiete ausgewiesen wurden.
Da in Oberösterreich die Gesetzeslage etwas komplizierter gehandhabt wird, ist es am besten, mit uns persönlich je nach Immobilie und Gebiet die Situation zu prüfen.
Wir erledigen Ihnen dies als kostenlose Serviceleistung.
In Salzburg wiederum wurde im Jahre 2002 die gesetzliche Regelung sehr vereinfacht und es können Häuser, Wohnungen oder Grundstücke für Ferienwohnsitze relativ unkompliziert angekauft werden.